Bauherrn-Info
Sicher ins eigene Zuhause
Als Bauherr stehen Sie vor vielen Entscheidungen, die wichtig sind, damit Sie sich in Ihrem neuen Heim in Zukunft rund um wohl fühlen. Zum Glück können wir Ihnen ein paar dieser wichtigen Entscheidungen erleichtern und Sie so ein gutes Stück auf dem Weg in Ihr neues Zuhause begleiten.
In dieser Bauherrenmappe haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Versorgung mit Trinkwasser zusammengestellt und geben Hinweise, wie Sie die Anschlusskosten reduzieren können. Natürlich können wir uns nur auf die wichtigsten Informationen zum Wasserhausanschluss beschränken.
1. Frühzeitig informieren
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert mindestens vier Wochen. Bei größeren Bauvorhaben kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. Darum sollten Sie uns rechtzeitig vor Baubeginn informieren und unsere Beratungsangebote nutzen.
Wir informieren Sie zum Beispiel über die verschiedenen Anschlussmöglichkeiten und die optimale Lage Ihres Hausanschluss
2. Anträge gleichzeitig einreichen
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie neben der Anmeldung für den Wasserhaus-anschluss auch die Anträge für die anderen benötigten Hausanschluss-Sparten (Strom, Telekommunikation, Erdgas und Entwässerung) gleichzeitig bei den zuständigen Sparten-trägern beantragen. Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, benötigen wir neben den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular folgende Unterlagen von Ihnen:
- einen amtlichen Lageplan, auf dem die Lage des Gebäudes und die Grundstückgrenzen eingezeichnet sind
- einen Keller- bzw. Erdgeschossgrundrissplan (Maßstab 1:100), auf dem der Hausanschlussraum mit den Übergabestellen der Sparten (Strom/Erdgas/Wasser) eingezeichnet ist
3. Anträge prüfen
Sobald uns alle Unterlagen zum Wasserhausanschluss vorliegen, werden dies von uns geprüft.
4. Termin für die Bauarbeiten vereinbaren
Nach Prüfung der Antragsunterlagen, erteilen wir die entsprechenden Bauaufträge und setzen uns zur Terminabsprache für die Ausführung der Arbeiten mit den anderen Spartenträgern in Verbindung.
Zu diesem Zeitpunkt legen wir gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Architekten oder Bauträger die genaue Trasse, die Übergabepunkte der Wasser-Hausanschlussleitung und die Lage der Zählereinrichtung fest.
So weit wie möglich berücksichtigen wir für die Bauausführung Ihren früh-zeitig angegebenen Wunschtermin. Bitte beachten sie jedoch, dass wir für die sechs Wochen benötigen.
5. Rechnung(en) bezahlen
Nach der Ausführung der Bauarbeiten erhalten Sie eine Rechnung. Damit die Inbetriebnahme der Wasser-Hausanlagen (Zählereinrichtung) erfolgen kann, müssen die Anschlusskosten bezahlt sein.
6. Inbetriebnahme
Wenn Ihre Wasserinstallation von einer zugelassenen Firma fertiggestellt ist, müssen Sie uns dies mit der so genannten „Fertigmeldung“ mitteilen.
Hierzu müssen Sie die entsprechenden Formulare ausfüllen und von Ihnen und dem ausführenden Installateur unter-schrieben bei uns abgeben.
Bei der Inbetriebsetzung der Anlage behalten wir uns vor, die ausgeführten Installationen durch unsere Mitarbeiter zu prüfen.
Der Hausanschluss ohne ihn geht nichts
Der Wasserhausanschluss ist die Verbindung zwischen Ihrem Gebäude und dem Versorgungsnetz des ZVW Obere Singoldgruppe. Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über die Hausanschlussleitung von der Versorgungsleitung in der Straße bis in das betreffende Haus.
Der Hausanschluss erfolgt über einen abschließbaren, frostfreien Anschlussraum, der meist im Keller des Gebäudes liegt. In nicht unterkellerten Gebäuden muss ein Hausanschlussraum im Erdgeschoss eingeplant werden. Hier besteht die Möglichkeit, eine so genannte Fußboden-hauseinführung (FUBO) einzubauen.
Die Stadtwerke Landsberg KU kümmern sich im Auftrag des ZVW Obere Singoldgruppe um die Wasserversorgungsleitungen außerhalb des Gebäudes. Für Leitungen ab dem Hausanschluss im Gebäude sind Sie als Eigentümer verantwortlich.
Der Hausanschluss, die Hauptabsperreinrichtungen dürfen, wie die Zähler ausschließlich von Firmen verlegt bzw. installiert werden, die von uns zertifiziert und beauftragt sind. Diese Leitungsteile bleiben in unserem Eigentum. Alle weiteren Installationen liegen in der Eigenverantwortung des Hausbesitzers.
Das Bauwasser
Es soll losgehen, haben sie an das Bauwasser gedacht? Damit Sie mit dem Bau beginnen können, müssen auf der Baustelle Wasser zur Verfügung stehen. Um dies zu veranlassen, müssen Sie folgendes tun:
BAUWASSER
Bitte beantragen Sie die Bereitstellung von Bauwasser zirka drei Wochen vor Baubeginn bei uns. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage oder senden wir ihnen zu.
- Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld klären, wer die Kosten für die Baustellenversorgung Bauwasser trägt. Bauherr, Bauträger oder Architekt?
Das Trinkwasser
Einfach erfrischend: Trinkwasser aus unseren Quellen.
Der Wasserzweckverband Obere Singoldgruppe versorgt das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinden mit Trinkwasser.
GEMEINDEN | WASSER |
Markt Waal mit Ortteilen Bronnen, Emmenhausen, Waalhaupten |
X |
Ortsteil Ellighofen der Stadt Landsberg am Lech |
X |
Gemeinde Unterdießen mit Ortsteilen Oberdießen und Dornstetten |
X |
Ortsteile Honsolgen und Hausen der Stadt Buchloe |
X |
INFORMATIONEN ZUM TRINKWASSER
Der ZVW Obere Singoldgruppe liefert naturreines Trinkwasser, das nicht aufbereitet wird. Das Trinkwasser ist von hervorragender Qualität und kann – wie der Name schon sagt – vor allem auch zum Trinken genutzt werden.
Für die Trinkwassernutzung haben wir die wichtigsten Parameter in einer Tabelle aufgeführt. (Stand: März 2020):
Härtebereich | Hart | |
Calcium | 100 | mg/l |
Magnesium | 29 | mg/l |
Natrium | 6 | mg/l |
Kalium | 1,5 | mg/l |
Eisen | < 0,01 | mg/l |
Mangan | < 0,005 | mg/l |
Chlorid | 15 | mg/l |
Sulfat | 11 | mg/l |
Nitrat | 23 | mg/l |
pH-Wert (~16°C) | 7,48 |
Arbeiten an der Hauswasserinstallationsanlage dürfen nur von Fachfirmen, die in das Installationsverzeichnis der Stadtwerke Landsberg KU eingetragen sind, ausgeführt werden.
Wir bitten Sie dies zu beachten, da diese Firmen die Kenntnisse bezüglich Rohrmaterialwahl in der Sanitärinstallation besitzen und uns auch mit entsprechenden Trinkwasseruntersuchungen unterstützen werden.
Die Liste der eingetragenen Firmen kann über die Stadtwerke Landsberg KU bezogen werden.
Die Mehrspartenhauseinführung
Alles auf einen Streich.
Wo immer es möglich und sinnvoll ist, sollten in Neubauten eine so genannte Mehrspartenhauseinführung (MSHE) eingebaut werden. Denn mit ihr lassen sich die erforderlichen Leitungen für Erdgas, Wasser, Strom und Telekommunikation extrem platzsparend und kompakt an einer Stelle in das Haus einführen.
Die Mehrspartenhauseinführung bietet im Vergleich zu einem herkömmlichen Hausanschluss folgende Vorteile:
- Es wird nur ein Rohrgraben von der Straße bis in das Haus benötigt, das spart Zeit und Kosten.
- Es gibt nur einen Mauerdurchbruch bzw. eine Durchführung der Bodenplatte.
DIE NACHTRÄGLICHE INSTALLATION EINER MEHRSPARTENHAUSEINFÜHRUNG
Selbstverständlich kann der Einbau einer Mehrspartenhauseinführung auch bei einem bestehenden Gebäude erfolgen. Hierzu sind jedoch Kernbohrungen bzw. Durchbrüche erforderlich, die wir gerne mit Ihnen abstimmen und in Ihrem Auftrag durchführen.
Im Netzgebiet des ZVW Obere Singoldgruppe wird die Mehrspartenhauseinführung vom Stromnetzbetreiber der LVN geliefert und eingebaut.
Wichtige Hinweise für ihre Planungen
Vorschriften/Regeln zum Hausanschluss:
Damit die Wasserhausanschlüsse nach den Regeln der Technik und den geltenden Unfallverhütungs-vorschriften der Berufsgenossenschaft erstellt werden können, müssen folgende Vorschriften eingehalten werden:
Vorschriften
- Der verschließbare und frostsichere Hausanschlussraum muss gemäß DIN 18012 ausgeführt und vor dem Setzen der Hausanschlüsse und Zähler fertig gestellt werden. Die Baugrube vor dem Gebäude muss verfüllt und verdichtet sein.
- Es dürfen keine Hindernisse und Gerüste im Bereich der Grabentrasse stehen.
- Die Anschlussleitungen müssen auf dem kürzesten Wege, geradlinig und im rechten Winkel zum Gebäude eingeführt werden können.
- Bei nicht unterkellerten Gebäuden müssen die Hauseinführungen vor Erstellung der Fundamente gesetzt oder eine Aussparung im Fundament vorgesehen werden.
Versorgungsleitungen, was ist zu beachten?
Wasserversorgungsleitungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem ZVW Obere Singoldgruppe bzw. den Stadtwerken Landsberg KU, z.B. mit Garagen oder Carports, überbaut werden. Falls Sie bzw. ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen bei Bauarbeiten versehentlich eine Wasser- versorgungsleitung beschädigt haben sollten, sind Sie verpflichtet, uns als Ihr Versorgungsunternehmen zu benachrichtigen, damit größere Schäden oder Folgeschäden dadurch verhindert werden können.
Grundsätzlich sollten die gesamte Ausführung des Grabens sowie die Anforderungen an sog. Kopflöcher mit den Stadtwerken Landsberg KU abgestimmt sein.
Erst prüfen, dann Graben
Haftung bei Beschädigung unserer Wasserversorgungsanlagen.
Durch Erdarbeiten entstehen Jahr für Jahr Schäden an unseren unterirdisch verlegten Wasser-versorgungsleitungen. Neben den erheblichen Sachschäden kann die dadurch verursachte Gefährdung von Personen zu strafrechtlichen Folgen führen. Denn Beschädigungen an Versorgungsanlagen sind nach § 316b StGB strafbar und zwar auch dann, wenn sie fahrlässig, also unabsichtlich, begangen werden.
Neben den strafrechtlichen Folgen ist der Verursacher uns und möglicherweise auch unseren Kunden, die von einem eventuellen Versorgungsausfall betroffen sind, zum Schadenersatz verpflichtet. Es liegt daher im Interesse aller, bei Erdarbeiten äußerste Vorsicht walten zu lassen, um Beschädigungen zu vermeiden.
BEACHTEN SIE BEI ERDARBEITEN UNBEDINGT FOLGENDE HINWEISE:
- Versorgungs- und Entsorgungsleitungen werden nicht nur in öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, sondern auch in privaten Grundstücken (z. B. im Bereich von Gärten, Feldern, Wiesen, Wäldern) verlegt.
- Versorgungsleitungen für Wasser werden in der Regel 100-180 cm tief verlegt. Geringere oder größere Verlegetiefen sowie seitliche Planabweichungen sind jedoch aus den verschiedensten Gründen möglich.
- Die Rohre können ohne Abdeckung und Kabelwarnbänder verlegt sein.
- Vor Beginn von Erdarbeiten, insbesondere bei Aufgrabungen Bohrungen, bei Baggern, Eintreiben von Pfählen und Sonstigen Arbeiten im Erdreich, sowie beim Befahren mit
- Schweren Baufahrzeugen sind stets beim ZVW Obere Singgoldgruppe Erkundigungen über eventuell im Baustellen-Bereich verlegte Wasserversorgungsleitungen einzuholen.
- Sind Versorgungsanlagen vorhanden, so ist vor Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit dem ZVW Obere Singoldgruppe der Verlauf festzustellen. Es muss damit gerechnet werden, dass die tatsächliche Lage der Versorgungsanlagen von den Planangaben abweicht. Ebenso ist bei Ortung mit entsprechenden Messgeräten mit Abweichungen zu rechnen. Die genaue Lage der Wasserversorgungsanlagen ist durch Suchschlitze zu ermitteln, die in kürzeren Abständen von Hand zu graben sind. Werden Wasserver-sorgungsanlagen nicht im angegebenen Bereich gefunden, muss unbedingt vor der Fortführung der Grabarbeiten nochmals beim ZVW Obere Singoldgruppe nachgefragt werden.
- Bagger oder sonstige maschinelle Aufgrabungsgeräte sowie spitze Geräte (Dorne, Schnurpfähle) dürfen im Gefährdungsbereich beiderseits der festgestellten Trasse grundsätzlich nicht eingesetzt werden.
Wasserversorgungsanlagen dürfen nur gemäß den Anweisungen des Versorgungsunternehmens freigelegt werden. Bei unbeabsichtigter Freilegung oder Beschädigung müssen die Erdarbeiten sofort eingestellt werden, um eine Gefährdung von Personen zu vermeiden.
Sie haben noch Fragen?
Noch Fragen, die unsere Website nicht beantworten konnte? Nutzen Sie bitte das Kontaktformular für Ihre Anfrage oder senden Sie uns eine Email. Wir antworten schnellstmöglich.
Kontakt
Informationen über Stadtwerke Landsberg KU
Epfenhauser Str. 12
86899 Landsberg am Lech
Tel: 08191 9478 - 0
Fax: 08191 947828
Notfälle:
0172 8218300
info@stw-landsberg.de